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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe, Lieferungen und Zahlungen
der
A&L Beschaffungsmanagement GmbH
§1
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Erst unsere schrifliche Bestätigung macht die Abmachung
für uns rechtsverbindlich. Dies gilt insbesondere für Aufträge, die Vertreter für uns entgegennehmen. Rechnungen sind schriftlichen Bestätigungen
gleichzusetzen. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung
einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie
gelten insbesondere auch dann, wenn vom Besteller abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen Aufträge erteilt und diese
von uns bestätigt werden, selbst wenn wir den Bestellerbedingungen nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur dann, wenn diese
von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere
Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
§2
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Versand erfolgt in handelsüblicher Weise, ohne Verantwortung für
billigste Verfrachtung. Die Auswahl der geeigneten Versendungsart bleibt uns vorbehalten. Aufgabe bei der Versendungsanstalt gilt als ordentliche
Erfüllung, auch dann, wenn wir ausnahmsweise Frankolieferung zugestanden haben. Wir können Bestellungen in Teillieferungen ausführen
und diese dann einzeln berechnen. Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % behalten wir uns vor. Können vereinbarte Lieferzeiten infolge
höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder irgendeiner Betriebsstörung in unserem Lager oder infolge Verzugs unserer Vorlieferanten
nicht eingehalten werden, so sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Behinderungszeit zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wir können auch vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nach Vertragsabschluss Tatsachen erfahren, nach denen unser Zahlungsanspruch
gefährdet ist. In diesem Falle können wir auch die Begleichung sämtlicher – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen verlangen.
Dem Kunden steht uns gegenüber ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung nicht zu. Zum Rücktritt
ist der Kunde in allen Fällen erst dann berechtigt, wenn er zuvor zur Lieferung eine Nachfrist von 3 Wochen gesetzt hat, die er mittels eingeschriebenen
Briefes auszusprechen hat.
§3
Wenn infolge Verschuldens des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Setzung
einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§4
Beanstandungen sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware an uns zu melden. Handelsübliche Abweichungen in Auswahl,
Farbe, Narbung, Gewicht, Ausrüstung, Sortierung usw. gelten als unschädlich. Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet usw.) angegebenen
Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den Textillabeln angebrachten
Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeingültige Farbvorstellungen sind auf Grund dieser Angaben nicht
möglich und begründen keine Beanstandungen. Zu beanstandene Ware darf nur mit unserer Einwilligung zurückgesendet werden. Der Kunde
ist nicht berechtigt, wegen Sachmängel oder aus anderen Gründen gegen unsere Kaufpreisforderung aufzurechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
§5
Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung ausgestellt; zahlbar sind sie dato Faktura innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder
30 Tagen netto. Der Kunde gerät nach Ablauf dieser Frist automatisch, d.h. ohne neue Aufforderung in Zahlungsverzug. Bei Neukunden und
Kunden mit unzureichender Bonität behalten wir uns das Recht vor, nur per Nachnahme, Vorauszahlung oder per Lastschriftverfahren zu liefern.
Zur Beurteilung behalten wir uns eine Bonitätsprüfung über Schufa, Creditreform, Coface oder einer anderen Auskunftei vor. Bei
Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend
gemacht. Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens ist zu erhöhen, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Wechsel, die nur
nach Vereinbarung hereingenommen werden, sowie Schecks gelten als Zahlung erst mit dem Tage ihrer Einlösung; alle Spesen trägt der
Käufer. Im Falle eines Protestes oder überhaupt des Nichteinhaltens der Zahlungsbedingungen steht uns das Recht zu, ohne weitere Zahlungsaufforderung
vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Befindet sich
der Käufer uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen unverzüglich fällig. Zahlungen
werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten, zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Vor völliger
Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu weiteren Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag nicht
verpflichtet.
§6
Folgende Zahlungsarten stehen zur Auswahl:
- per Vorauszahlung (nach Rechnungslegung, paypal)
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Konto als geleistet.
§7
Irrtümer durch Druckfehler sind vorbehalten.
§8
Es gilt das österreichische Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragsparteien österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag
entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmen zuständige Gericht .
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